Ausstellungsvorschriften




Hauptsponsor



Ausstellungs-Vorschriften

a. Hunde aus der Schweiz müssen im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) eingetragen sein.
b. Hunde aus dem Ausland müssen in einem von der SKG anerkannten Zucht- oder Stammbuch eingetragen sein.
c. Importierte Hunde, deren Besitzer in der Schweiz wohnen, müssen vor der Ausstel-lung im SHSB eingetragen sein.
d. Auf der Ahnentafel muss die korrekte Haarbezeichnung eingetragen sein.


Klasseneinteilungen

Gebrauchshundeklasse (GHKL):
Offen für alle Deutschen Schäferhunde ab 24 Monaten mit bestandener Wesensprüfung

undAusbildungskennzeichen in IGP / VPG / LawH / SanH.

Junghundeklasse (JHKL)
Offen für alle Deutschen Schäferhunde von 18 bis 24 Monaten.

Jugendklasse (JKL)
Offen für alle Deutschen Schäferhunde von 12 bis 18 Monaten.

Nachwuchsklasse (NWKL 2)
Offen für alle Deutschen Schäferhunde von 9 bis 12 Monaten.

Nachwuchsklasse (NWKL 1)
Offen für alle Deutschen Schäferhunde von 6 bis 9 Monaten.

Offene Klasse (OK) (anstelle Altersklasse)
Offen für alle Deutschen Schäferhunde ab 24 Monaten ohne/mit bestandener Wesensprüfung,

ohne/mit bestandener Begleithundeprüfung bzw. ohne Ausbildungskennzeichen in

IGP / VPG / LawH / SanH. Höchstbewertung SG möglich.

Seniorenklasse (SKL)
Offen für alle Deutschen Schäferhunde ab 6 Jahren, welche angekört sind.

Zuchtgruppen
Berücksichtigt werden 3 bis maximal 5 Hunde aus der gleichen Zuchtstätte, welche auch in einer anderen Klasse

vorgeführt worden sind. Stockhaar und Langstockhaar werden separat bewertet.